hygienekontrolle

Rund 18 Mil­lio­nen Patien­ten wer­den im Jahr voll­sta­tionär behan­delt. Hinzu kom­men Bewohner in sta­tionären Ein­rich­tun­gen für pflegebedürftige Per­so­nen. Das Infek­tion­ss­chutzge­setz regelt das Ver­fahren beim meldepflichti­gen Krankheiten, schreibt aber auch präven­tive inner­be­triebliche Ver­fahrensweisen und deren Überwachung vor.

Mit g-​diag führen Sie die erforder­lichen Bege­hun­gen check­lis­ten­basiert effek­tiv durch. All­ge­meine Angaben zur Ein­rich­tun­gen, zu Zuständigkeiten oder der Bewohn­er­struk­tur wer­den in den Stam­m­daten hin­ter­legt und ste­hen so bei jeder Kon­trolle zur Verfügung.

Die Ergeb­nisse der Bege­hung wer­den, nach Prüf­bere­ichen gegliedert, in einer Check­liste abgear­beitet und dokumentiert.

Alle Kon­trol­lergeb­nisse lassen sich über­sichtlich auswerten und als Prüf­bericht und/​oder Excel-​Liste (z.B. als Män­gel­liste) ausgeben.

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