g-diag Straßenaufbruch
Anträge für Straße­nauf­brüche online stellen und Bear­beitung online ver­fol­gen:
Kom­mu­nika­tion vere­in­fachen, zeitkri­tis­che Bau­maß­nah­men beschle­u­ni­gen und Antragsver­fahren optimieren

Mod­ulbeschrei­bung

Die meis­ten Kom­munen set­zen für Auf­brüche und Arbeiten im öffentlichen Straßen­raum ein vorheriges Antrags– und Genehmi­gungsver­fahren heraus.

Üblicher­weise wer­den die Anträge durch die Bau­fir­men noch in Papier­form gestellt und nach Ein­gang bei der Gemeinde erfasst, wodurch eine manuelle Erfas­sung jedes Antrags notwendig wird und gle­ichzeitig das Ver­fahren, bed­ingt durch den Post­weg, unver­hält­nis­mäßig lang dauern kann.

Punchbyte g-diag Straßenaufbruch Online

g-​diag Straße­nauf­bruch Web vere­in­facht die Kom­munka­tion zwis­chen Antrag­steller und Kom­mune und beschle­u­nigt das Verfahren.

Bau­un­ternehmen beantra­gen online einen Zugang und kön­nen sich, nach Freis­chal­tung durch die Kom­mune, mit einem zugewiese­nen Nutzer­na­men und Ken­nwort einloggen.

Der Auf­bruch­santrag wird online gestellt und ist unmit­tel­bar danach im Fach­modul g-​diag Straße­nauf­bruch ver­füg­bar.
Wird trotz­dem eine Fas­sung mit Unter­schrift und Fir­men­stem­pel gefordert, druckt der Antrag­steller den Antrag aus und sendet diesen auf dem klas­sis­chen Post­weg zur Kom­mune, die Bear­beitung kann aber bere­its par­al­lel dazu erfol­gen. Sobald ein neuer Antrag vor­liegt, wird der Bear­beiter bei der Kom­mune per EMail über den Ein­gang informiert.

Der Antrag wird im Fach­modul g-​diag Straße­nauf­bruch bear­beitet, jede Änderung des Sta­tus wird im Online-​Portal bere­it­gestellt, optional kann sich der Antrag­steller per EMail und/​oder SMS über Änderun­gen informieren lassen. Mit Abschluß des Antragsver­fahrens und Genehmi­gung erhält der Antrag­steller online eine Vorab-​Freigabe und kann damit bei zeitkri­tis­chen Bau­maß­nah­men bere­its mit den Arbeiten begin­nen, während das Genehmi­gungss­chreiben noch auf dem Post­weg ist.

Der Daten­schutz wird hier­bei groß geschrieben:
Die Daten­hal­tung erfolgt voll­ständig in Deutsch­land.
Im Straßenaufbruch-​Onlineportal wer­den nur Angaben über die Art des Auf­bruchs gespe­ichert, jedoch keine Angaben zum Antrag­steller oder den beteiligten Unternehmen oder Dien­st­stellen. Der Zugriff durch Teil­nehmer erfolgt auss­chließlich über anonymisierte Zugangs­daten, die keinen Rückschluß auf die han­del­nden Stellen zulassen. Der Date­naus­tausch zwis­chen Online-​Portal und Fachan­wen­dun­gen erfolgt per tem­porärer Syn­chro­nisierung, ein Daten­zu­griff auf das Fach­modul ist von außen somit nicht möglich.

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